Staatsangehörigkeit und Wahlrecht

Die Staatsangehörigkeit und das Wahlrecht sind die zentralen Rechtsinstrumente zur Regulierung der politischen In- bzw Exklusivität einer Demokratie. Beide Rechtsgebiete befinden sich in einem Spannungsverhältnis zwischen einer zunehmenden Internationalisierung und dem traditionellen Konzept nationalstaatlicher Souveränität. Die Entwicklung eines internationalen Menschenrechtsschutzes sowie die europäische Integration und damit die Schaffung der Unionsbürgerschaft haben dazu beigetragen, dass die Staatsangehörigkeit in europäischen Staaten nicht mehr zwingende Voraussetzung zur Geltendmachung eines Rechts ist. Migrationsbewegungen in und nach Europa werfen die Frage auf, wie repräsentativ-parlamentarische Demokratien auf die steigende Diskrepanz zwischen wahlberechtigten Staatsangehörigen und vom Wahlrecht ausgeschlossenen, langfristig ansässigen, fremden Staatsangehörigen reagieren. Die Arbeit widmet sich den rechtlichen Instrumenten im Bereich der Staatsangehörigkeit und des Wahlrechts sowohl aus rechtsdogmatischer als auch aus rechtsvergleichender Sicht. Sie untersucht die völker- und europarechtlichen Vorgaben sowie die rechtlichen Instrumente und Maßstäbe der Rechtsordnungen Schwedens, Deutschlands und Österreichs.

Antonia Wagner, “Staatsangehörigkeit und Wahlrecht: Eine Untersuchung der rechtlichen Instrumente politischer Inklusion in Österreich, Deutschland und Schweden,” Nomos, 2022.